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LG Köln, Urteil vom 08.11.2012 Az.: 30 O 101/12
Sparkasse KölnBonn zu Schadensersatz im Zusammenhang mit MPC / HCI Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG verurteilt

Das Landgericht Köln hat die Sparkasse KölnBonn im Zusammenhang mit der Beratung zu einer Beteiligung am MPC Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG gegenüber einem Mandanten von Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht PartG zur Rückabwicklung und Leistung von Schadensersatz verurteilt.

Der Kläger hatte sich im Jahr 2008 auf ausdrückliche Empfehlung eines Beraters der Sparkasse KölnBonn am Fonds MPC / HCI Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG beteiligt. Das Fondsobjekt ist eine hochseetaugliche Erdöl- und Gaserkundungsplattform. Diese konnte erst mit erheblicher Verspätung fertig gestellt werden, was bereits von Beginn an zu nicht unerheblichen Strafzahlungen und Einnahmeausfällen geführt hatte. Im Beratungsgespräch wurde die Beteiligung an dem Fonds als sichere und renditeträchtige Anlage angepriesen. Auf die speziellen Risiken der Beteiligung wurde in dem Beratungsgespräch nicht eingegangen. Dem Fonds drohte zwischenzeitlich gar die Insolvenz, die aber zumindest vorübergehend abgewendet werden konnte. Noch bevor erste Ausschüttungen erfolgen konnten, befand sich der Fonds also bereits in erheblichen Schwierigkeiten.

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Köln teilte der vorsitzende Richter mit, dass nach eigenen Erkundigungen der Fondsanteil des Klägers derzeit auf dem Zweitmarkt noch mit ca. 37% des ursprünglichen Wertes gehandelt würde. Und dies gerade einmal vier Jahre (!) nach Auflegung dieses Fonds.

Die Klage gegen die Sparkasse KölnBonn war aus Sicht des Landgerichts Köln begründet, da der Bank Beratungsfehler und Aufklärungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung vorzuwerfen sind. So sieht das Gericht in der Tatsache, dass die Bank den Kläger nicht über tatsächlich erhaltene Rückvergütungen aufgeklärt hat, einen Interessenkonflikt, über den die Bank den Kläger hätte aufklären müssen. Tatsächlich wurde in der Beratung kein Wort darüber verloren, dass die Anlageberatung eher im eigenen Provisionsinteresse der Sparkasse KölnBonn geführt worden sein dürfte, als im Interesse des Bankkunden. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Tatsache, dass die Beratung zumindest auch im eigenen Provisionsinteresse der Sparkasse KölnBonn erfolgt ist, dem Kläger bei der Beratung mitgeteilt werden müssen.

Ob darüber hinaus noch weitere Prospektfehler für den Fonds MPC Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG gegeben sind, ließ das Landgericht Köln in der Urteilsbegründung ausdrücklich offen. Insbesondere das erhebliche Fertigstellungsrisiko, welches im Emissionsprospekt nur am Rande und allenfalls verharmlosend dargestellt wird, hat sich ganz offensichtlich bereits verwirklicht, da die Anteile bereits kurz nach Auflegung des Fonds erheblich an Wert verloren haben. Nach unseren bisherigen Erfahrungen mit diesem Fonds wurde bei der Vermittlung von Fondsanteilen weder über die Risiken, noch über Rückvergütungen aufgeklärt.

Weitere Anleger, die ebenfalls Geld in den MPC Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG Fonds investiert haben, sollten sich daher anwaltlich beraten lassen, ob auch in ihrem Falle die Möglichkeit für eine Rückabwicklung der risikobehafteten Beteiligung gegeben sind.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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