// Atypisch stille Beteiligungen

„Der Stille ist oft der Dumme" – so titelte die Stiftung Warentest in ihrer Ausgabe 12/2003.

Wenn ein Ratensparprogramm empfohlen wird, ahnt der Anleger oft nicht, dass er damit ein erhebliches Risiko eingeht. Unternehmensbeteiligungen, bei denen der Anleger nach außen nicht in Erscheinung treten soll (daher der Begriff „stille" Beteiligung), sind häufig in Form von komplizierten Treuhandkonstruktionen zu finden. Atypisch sind sie, da der Anleger wie ein Mitunternehmer behandelt wird und damit auch alle unternehmerischen Risiken trägt, ohne jedoch nennenswerten Einfluss auf die unternehmerischen Entscheidungen nehmen zu können.

Atypisch stille Beteiligungen bergen vor allem das Risiko des Totalverlustes des gesamten eingesetzten Geldes.

Trotz dieser Risiken werden solche Produkte oft als sichere Altersvorsorge verkauft. Durch meist hohe Provisionen, die an den Vertrieb fließen, wird schließlich aus der vermeintlich sicheren und lukrativen Geldanlage oft ein reines Geldvernichtungsprodukt.

In derartigen Fällen vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich, um ihre Ansprüche auf Rückabwicklung solcher Beteiligungen durchzusetzen.

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