// Geschlossene Immobilienfonds

Damit hatten viele Anleger nicht gerechnet: der Totalverlust ihres Geldes. Schon die Nichtaufklärung des Anlegers über ein solches Risiko kann hier zur Rückabwicklung der Investition führen. Schon deshalb sind geschlossene Immobilienfonds nach Ansicht zahlreicher Gerichte auch nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Aber auch zahlreiche andere Aspekte können im Einzelfall zu Schadensersatzansprüchen (Rückabwicklung) führen, sei es die mangelhafte Beratung oder Prospektfehler. Seit vielen Jahren vertreten die Rechtsanwälte von Witt Rechtsanwälte Anleger außergerichtlich und gerichtlich erfolgreich gegen Initiatoren, Vermittler (Berater) und Banken; zahlreiche wichtige Urteile konnten dabei für Mandanten erstritten werden, in einer sehr großen Zahl von Fällen konnten außergerichtliche Vergleiche abgeschlossen werden.

Durch die jahrelange Beschäftigung haben wir eine Vielzahl solcher Beteiligungen kennen gelernt und können unseren Mandanten oft einen schnellen und umfassenden Überblick über ihre Chancen im konkreten Fall schon im Rahmen einer ersten Beratung geben. Unerlässlich dabei ist die umfassende Kenntnis der Rechtsprechung, die Voraussetzung unserer Arbeit ist und die wir zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen.

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