// Fremdfinanzierte Rentenversicherungen und Hebelmodelle - Clerical Medical Investment Group Ltd. und Generali Lebensversicherung AG

Vor allem in den Jahren 1998 bis 2006 wurden sogenannte fremdfinanzierte Rentenmodelle aufgelegt. Dabei wurde unter Kreditaufnahme durch den Anleger bei diversen Banken, vor allem auch Landesbanken wie der Bayerischen Landesbank, Helaba und HSH Nordbank, teils hohe sechs- und siebenstellige Darlehen aufgenommen, die als Einmalzahlung in eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung flossen. Ferner gab es auch reine Hebelmodelle (Feederplan etc.).

Bekannte Produkte sind u.a. EuroPlan, Lex-Konzept-Rente, Schnee-Rente = Sicherheits-Konzept-Rente SKR, Bausteinrente, Systemrente, PlusRente, um nur einige davon zu nennen. Dabei sind von unseren Mandanten nicht selten sogar Beträge über 1.000.000 € investiert worden, die Schäden belaufen sich oft auf mehrere hundertausend Euro. In der Vielzahl der Fälle trat die Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) als Lebensversicherer auf. Dabei erwarben die Kunden Wealthmaster Noble Policen; wir vertreten jedoch auch Kunden, die andere Produkte, insbesondere den Wealthmaster Classic Police mit ratierlicher Einzahlung erworben haben.

CMI hat bis heute zahlreiche schwere Prozeßniederlagen gegen Witt Rechtsanwälte zu verzeichnen. So konnte bereits im März 2012 die bundesweit erste oberlandesgerichtliche Entscheidung gegen Clerical Medical auf komplette Rückgängigmachung des entstandenen Schadens bei dem Modell Lex-Konzept-Rente für einen unserer Mandanten erstritten werden (OLG Karlsruhe). Zu diesem Modell ist ferner vor dem OLG Stuttgart für einen weiteren von uns vertretenen Mandanten ein Erfüllungsanspruch erstritten worden. Auch beim EuroPlan waren Witt Rechtsanwälte teilweise schon vor den Urteilen des BGH vom 11.07.2012 mehrfach erfolgreich (OLG Stuttgart und OLG Celle sowie OLG München).

Am 11.07.2012 folgte nun die bislang schlimmste Niederlage für Clerical Medical in Deutschland vor dem Bundesgerichtshof (BGH). In dem Verfahren IV ZR 151/11 gab es für einen von Witt Rechtsanwälte vertretenen Mandaten zwar zunächst "nur" eine Rückverweisung an das OLG Stuttgart; dafür bestätigte der BGH die von Witt Rechtsanwälte vertretene Rechtsauffassung in allen Punkten, so dass inzwischen für den Mandanten ein wirtschaftlich sehr gutes Ergebnis erzielt werden konnte.

Bislang endeten damit alle von Witt Rechtsanwälte von Beginn an geführten obergerichtlichen Verfahren gegen Clerical Medical mit einem Erfolg für unsere Mandanten (Stand 20.05.2015). Rechtskräftig wurde bislang kein einziges gerichtliches Verfahren von Witt Rechtsanwälte verloren.

Ferner gab es die Kombirente der SpaRenta, bei der eine Rentenversicherung der Generali Lebensversicherung AG zum Einsatz kam. Hier konnten von Witt Rechtsanwälte bundesweit bereits im Jahre 2011 gegen die Generali für Mandanten einmalige und weitreichende gerichtliche Erfolge erzielt werden (LG Suttgart I und LG Stuttgart II). In diesem Komplex wurde zudem noch kein Verfahren von Witt Rechtsanwälte verloren (Stand 20.05.2015). Die vor dem OLG Stuttgart geführten Berufungsverfahren konnten zwischenzeitlich für die von uns vertretenen Mandaten erfolgreich abgeschlossen werden.

Vor dem Bundesgerichtshof wurde gegen die Bayerische Landesbank, eine der hauptfinanzierenden Banken des EuroPlan, ein Grundsatzurteil erstritten.

Witt Rechtsanwälte zählen damit bundesweit zu einer der sehr wenigen führenden und vor allem erfolgreichen Kanzleien in diesem Bereich. Dies wird neben den ansonsten wenigen gerichtlichen Erfolgen, die bundesweit bislang zu vernehmen sind, auch bestätigt durch die öffentliche Wahrnehmung u.a. anhand zahlreicher Presseveröffentlichungen (Frankfurter Allgemeine Zeitung 26.07.2012, Financial Times Deutschland, Managermagazin, Wirtschaftswoche, Versicherungstip).

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