// IAK Dritte Immobilienfonds Köln GmbH & Co. Projekte Ludwigshafen / Wülfrath KG : OLG Köln verurteilt am 30.03.2011 Sparkasse KölnBonn in drei Fällen zu Schadensersatz - Anleger erhalten ihr Geld zurück

Die Sparkasse KölnBonn ist in drei von Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Heidelberg – Berlin geführten Prozessverfahren zur Schadensersatz (Rückabwicklung der Beteiligung) verurteilt worden. Die Sparkasse KölnBonn muss damit den von Rechtsanwalt Hans Witt vertretenen Anlegern den gesamten Anlagebetrag abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen und erlangten Steuervorteile zurückerstatten. Das Oberlandesgericht Köln stellte dabei ausdrücklich fest, dass die Ansprüche der Anleger entgegen der Annahme des Landgerichts Köln nicht verjährt sind. Die rechtskräftigen Urteile wurden vom OLG Köln am 30.03.2011 verkündet, die Revision zum BGH war nicht zugelassen worden.

Die Hintergründe der Fälle sind sicher kein Ruhmesblatt für die Sparkasse KölnBonn, die sich inzwischen einer Vielzahl weiterer Klageverfahren ausgesetzt sieht.

Autor: Hans Witt