// LG Frankfurt Oder (Urt. v. 22.01.2014, Az. 14 O 321/12)

Clerical Medical auf Basis ihrer eigenen Gutachten verurteilt

Das Landgericht Frankfurt Oder geht in seinem aktuellen Urteil davon aus, dass allein die Nichtaufklärung über die poolübergreifende Reservenbildung und damit die Möglichkeit von Quersubventionierungen zwischen den Anlagepools schon für eine Verurteilung der Clerical Medical ausreicht. Hierin folgt das Landgericht zwar den bekannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus Juli 2012, es gibt jedoch eine Besonderheit.

Clerical Medical legt in sämtlichen gegen sie geführten Schadensersatzprozessen neuerdings von ihr selbst in Auftrag gegebene Privatgutachten vor, unter anderem die Frage der poolübergreifenden Reservenbildung und Quersubventionierungen betreffend. Hiermit möchte sie beweisen, dass es mangels vorgenommener Quersubventionierungen zum Zeitpunkt des Versicherungsvertragsschlusses überhaupt keine Aufklärungspflicht hierüber habe geben können. Folgerichtig behauptet sie auch nicht mehr, dass die Vermittler Anleger über diesen Punkt informiert hätten. Das Landgericht Frankfurt Oder sieht nun genau die Ausführungen der Gutachter als Beleg dafür, dass die Möglichkeit von Quersubventionierungen bestand, worüber hätte aufgeklärt werden müssen. Da der Vermittler unstreitig anhand der Unterlagen der Clerical Medical beraten habe und diese nicht die geschuldeten Informationen enthielten, erachtete das Landgericht die Vernehmung des Vermittlers für nicht notwendig und sah von einer Beweisaufnahme ab.

Dem bausteinartigen einfachen Bestreiten des kausalen Zusammenhangs zwischen  der festgestellten Aufklärungspflichtverletzung und der Zeichnung der Anlage maß das Landgericht keine Relevanz bei. Fruchtlos blieb u.a. auch die Behauptung der Clerical Medical, dass das vor dem Gerichtverfahren von dem Anleger veranlasste Güteverfahren aufgrund ihrer damaligen generellen Verweigerung außergerichtlicher Lösungen rechtsmissbräuchlich gewesen sei.

Das Landgericht gab der Klage des Anlegers in vollem Umfang statt. Begrüßenswert ist hierbei vor allem, dass der versuchten Verunsicherung der Gerichte mit inhaltlich äußert zweifelhaften Privatgutachten durch das Landgericht Frankfurt Oder Einhalt geboten wurde.