// LG Lüneburg, Urteil vom 14.05.2014 (Az. 4 O 302/13)

Vermittler haften nicht für die Fehler von Clerical Medical Investment Group Limited (CMI)

Die Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) ist vor dem Landgericht Lüneburg mit dem Versuch kläglich gescheitert, sich im Rahmen des Innenausgleichs bei einem Versicherungsvermittler schadlos zu halten, welcher ihre Versicherungen vermittelt hat. Der von Witt Rechtsanwälte vertretene Vermittler hatte selbst eine Lex-Konzept-Rente und einen EuroPlan erworben. CMI wurde im Zusammenhang mit dem Erwerb dieser Modelle vor dem OLG Celle  zu Schadenersatz verurteilt. In der Zwangsvollstreckung versuchte CMI nunmehr, Schadensersatzansprüche, welche Kunden dieses Vermittlers gegen CMI gerichtlich durchgesetzt hatten, gegenzurechnen. Damit ist CMI jedoch kläglich gescheitert. Das Gericht stellte demgegenüber eindeutig fest, dass CMI im Innenverhältnis zum Vermittler zu 100 % haftet, da sie ein überwiegendes Verschulden trifft. Nach Auffassung des Landgerichts Lüneburg waren die von der Clerical Medical Investment Group Limited herausgegebenen Informationen unzureichend „und konnten die Funktionsweise ihres Produkts und die Risiken der Versicherung nicht hinreichend verdeutlichen.“ Über das Glättungsverfahren und die poolübergreifende Reservenbildung konnte der Vermittler „selbst bei größtmöglicher Sorgfalt nicht aufklären, da er insoweit keine zutreffenden Informationen (…) erhalten hat.“ Der Vorstoß von CMI, nunmehr Vermittler im Wege des Innenausgleichs in Regress zu nehmen, wurde damit abgewendet.


Das von Frau Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel erstrittene Urteil hat weitreichende Bedeutung über den Einzelfall hinaus. Nicht nur CMI, sondern auch zahlreiche andere Versicherungsgesellschaften sowie Initiatoren von Finanzprodukten versuchen immer öfter, ihre eigenen Fehler und Unzulänglichkeiten auf die Finanzvermittler und – berater abzuwälzen. Wichtig ist dabei, schon im Vorfeld die richtige Strategie zu entwickeln, um solchen Versuchen von CMI und anderen Versicherungsgesellschaften sowie Initiatoren, Regressansprüche durchzusetzen, energisch entgegentreten zu können.

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Autorin: Dr. Tamara Knöpfel

Dr. Tamara Knöpfel