// SpaRenta GmbH & Co. KG und Generali Lebensversicherung AG erneut zu Schadensersatz an Anleger verurteilt

Die Generali Lebensversicherung AG und die SpaRenta GmbH & Co. KG sind im Zusammenhang mit dem von der SpaRenta GmbH aufgelegten Produkt der SpaRenta Kombi-Rente wieder zu Schadenersatz an einen weiteren Anleger verurteilt worden. Nachdem Frau Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel bereits die bundesweite erste Entscheidung gegen die SpaRenta und die Gernerali erstritten hatte, folgte nun der zweite Streich. Eine andere Zivilkammer des LG Stuttgart sieht die Kombi-Rente als zur Altersvorsorge ungeeignet an. In noch deutlicheren Worten als in der ersten Entscheidung spricht das LG Stuttgart in seinem Urteil vom 14.09.2011 bei der Kombirente von einem „hochspekulativen Vertragsgefüge“ und einem „Konstruktionsfehler“ der Kombirente.

Betroffen sind vermutlich rund 10.000 Anleger bundesweit, bei denen sich hohe Verlusten im teils hohen sechsstelligen Bereich eingestellt haben.

Mittlerweile wurde das Berufungsverfahren erfolgreich beendet.