// LG Mainz CMI

Das Landgericht Mainz stellte in seinen beiden Urteilen vom 27. Oktober 2014 fest, dass die Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) zu einer vorbehaltlosen Leistung der policierten Auszahlungen verpflichtet ist

In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2011 – 151/11) entschied das LG Mainz, die Auszahlungen seien unabhängig vom Vertragswert garantiert. Die Auszahlungen seien weder durch die Policenbedingungen noch durch die Verbraucherinformation wirksam eingeschränkt worden. Auch die Beweisaufnahme durch die Zeugenvernehmung ergab keine Einschränkung der Leistungspflicht der CMI. Bei den Auszahlungen handele es sich um einen Bestandteil der vom Versicherer zugesagten Versicherungsleistung. Damit bestätigte das LG Mainz die klare Aussage des BGH, dass eine etwaige Reduzierung des Vertragswertes auf die regelmäßigen Auszahlungen keinen Einfluss hat.

Urteil (Az.: 4 O 232/13) als PDF

Urteil (Az.: 4 O 233/13) als PDF