// OLG Frankfurt, Urteil vom 05.07.2013, Az.: 24 U 131/11: CMI ohne Beweisaufnahme zu Schadenersatz verurteilt

Die Serie der gerichtlichen Niederlagen für die britische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group Ltd. reist nicht ab. Alleine in den letzten 6 Wochen konnten sich zahlreiche von uns vertretene Mandantenüber gewonnene Prozesse freuen.

Dabei ging es sowohl um Schadensersatz für die Anleger, d.h. also eine Rückabwicklung der Verträge, als auch um Erfüllungsansprüche.

Das Verfahren vor dem OLG Frankfurt hatte eine Schadenersatzklage zum Gegenstand. Es war zunächst vor dem LG Darmstadt verlorengegangen, und das Oberlandesgericht Frankfurt wollte noch im November 2011 die Berufung durch Beschluss zurückweisen. Das hätte bedeutet, dass nach Ansicht des OLG Frankfurt die Berufung keinerlei Aussicht auf Erfolg hat, unser Mandant hätte damit endgültig verloren. Nach Fertigung eines umfangreichen Schriftsatzes hat sich das OLG Frankfurt überzeugen lassen, eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. Dabei hat das OLG Frankfurt inzwischen seine Rechtsauffassung komplett geändert und Schadensersatz zugesprochen. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass das OLG Frankfurt nicht einmal eine Beweisaufnahme für erforderlich gehalten hat. Unser Mandant hat daher seinen Schadensersatzanspruch durchsetzen können und kann jetzt seine EuroPlan-Beteiligung rückabwickeln.

 Nach wie vor ist die Bearbeitung dieser Fälle keineswegs ein Kinderspiel und ein gewonnener Prozess keineswegs eine Selbstverständlichkeit, insbesondere deshalb, weil die Fälle teils sehr unterschiedlich gelagert sind. Trotz der positiven Entscheidungen des BGH (u.a. Urteil vom 11.07.2012, Az.: 151/11) im letzten Jahr sollen immer noch Verfahren von Kunden verloren gehen. Es ist in diesen Fällen besonders wichtig, den sicher schwierigen tatsächlichen und auch rechtlichen Komplex zu durchschauen. Das gelingt an sich nur, wenn man sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Zudem ist nach wie vor die Verjährung zu beachten.

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Autor: Hans Witt

Hans Witt