// EuroPlan: Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verurteilt

Gleich das erste abgeschlossene oberlandesgerichtliche Verfahren von Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gegen CMI brachte für den Anleger einen Erfolg. Das OLG Stuttgart verurteilte in seiner Entscheidung vom 18.07.2011 (Az. 7 U 146/10) die britische Versicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group Limited (CMI), die in der Versicherungspolice vorgesehenen regelmäßigen Auszahlungen zweier von dem Anleger abgeschlossener Versicherungspolicen bis zum Jahr 2042 bzw. 2043 zu leisten, und zwar unabhängig von der verbleibenden Substanz.

Der Schaden für CMI ist schon in diesem Fall immens, denn CMI muss nun in den nächsten 30 Jahren noch rund 600.000,00 € an den Anleger bezahlen, der ursprünglich 200.000,00 € in beide Policen einbezahlt hatte. Die Einmaleinzahlung in Höhe von jeweils 100.000,00 € war jeweils durch einen Kredit im Rahmen eines so genannten Europlan-Modells durch die Bayerische Landesbank finanziert worden.

Die in den Versicherungspolicen vereinbarten Auszahlungen (Teilentnahmen) sind nach Auffassung des OLG Stuttgart garantiert und müssen somit über die gesamte Laufzeit der Versicherung tatsächlich an den Kunden erbracht werden. CMI dürfe sich nicht darauf berufen, dass Auszahlungen nicht oder nicht mehr in der vereinbarten Höhe geleistet werden können, weil der Kapitalstock in der Versicherung aufgezehrt sei.

Eine schallende Ohrfeige gab es zu den Versicherungsbedingungen von CMI, die nach Auffassung des OLG Stuttgart weitgehend intransparent sind.

Sollte diese Entscheidung vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt werden, so würde sich CMI wohl erheblichen Forderungen von Versicherungsnehmern ausgesetzt sehen, die bis zu einem hohen dreistelligen Millionenbereich bewegen dürften.

Allerdings warnen wir unsere Mandanten vor allem vor der eintretenden Verjährung. Wird der vom OLG Stuttgart eingeschlagene Weg vom BGH nicht bestätigt, dann wird es darauf ankommen, ob die auch in dem vor dem OLG Stuttgart von uns geltend gemachten Schadensersatzansprüche durchgreifen. Diese verjähren in den Fällen, in denen die Beratung vor dem 01.01.2002 stattgefunden hat, aber auf jeden Fall zum 01.01.2012, so dass ein weiteres Abwarten nicht möglich ist. Die Anleger müssen daher sofort handeln, wenn sie ihre Ansprüche noch in diesem Jahr geltend machen wollen.

CMI hat bereits Revision zum BGH eingelegt, die vom OLG Stuttgart zugelassen war. Rechtsanwalt Hans Witt, der das Urteil erstritten hat: „Wir freuen uns auf eine hoffentlich baldige Entscheidung. Wir befürchten allerdings, dass CMI kein Urteil ergehen lassen wird, wie dies schon einmal im Dezember 2009 in einem ähnlichen Fall geschehen war.“ Damals hatte sich CMI kurz vor dem Termin mit dem Kunden geeinigt, ein bekanntes Spiel der Versicherungen und Banken, die dadurch für sie negative Urteile vermeiden wollen.

Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten eine sehr große Anzahl von Kunden gegen CMI, die seit Ende der 90-er Jahre fremdfinanzierte Lebensversicherungen (so genannte Altersvorsorgemodelle) wie den EuroPlan, die Lex-Kozept-Rente oder die Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR oder Schnee-Rente) etc. abgeschlossen haben, und führen bundesweit zahlreiche Prozesse gegen CMI. In einem ähnlichen Fall einer fremdfinanzierten Rentenversicherung (Kombi-Rente) konnte die Kanzlei erst kürzlich gegen die SpaRenta GmbH & Co. KG und die Generali Lebensversicherung AG das bundesweit erste Verfahren für einen Anleger gewinnen, was hohe Wellen auch in der Presse schlug (u.a. das Handelsblatt berichtete in seiner Ausgabe vom 13.07.2011). Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht dürfen sich damit zu den bundesweit führenden Kanzleien in diesem Bereich zählen.